„Kommandobehörde" – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Versionsgeschichte interaktiv durchsuchen
[gesichtete Version] [gesichtete Version]
← Zum vorherigen Versionsunterschied Zum nächsten Versionsunterschied →
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 19: Zeile 19:
=== Höhere Kommandobehörden ===
=== Höhere Kommandobehörden ===
==== Aktuell ====
==== Aktuell ====
* [[(追記) Operatives (追記ここまで) Führungskommando der Bundeswehr]] (Aufstellung zum 1. Oktober (追記) 2024 (追記ここまで))
* [[Kommando Heer]]
* [[Kommando Heer]]
* [[Kommando Luftwaffe]]
* [[Kommando Luftwaffe]]
Zeile 25: Zeile 26:
* [[Kommando Streitkräftebasis]]
* [[Kommando Streitkräftebasis]]
* [[Kommando Cyber- und Informationsraum]]
* [[Kommando Cyber- und Informationsraum]]
* [[Einsatzführungskommando der Bundeswehr]]
* [[(削除) Territoriales (削除ここまで) Führungskommando der Bundeswehr]] (Aufstellung zum 1. Oktober (削除) 2022 (削除ここまで))
* [[Führungsakademie der Bundeswehr]]
* [[Führungsakademie der Bundeswehr]]
* [[Luftfahrtamt der Bundeswehr]]
* [[Luftfahrtamt der Bundeswehr]]
Zeile 55: Zeile 54:
* [[Multinationales Korps Nord-Ost]]
* [[Multinationales Korps Nord-Ost]]
* [[Multinationales Kommando Operative Führung]]
* [[Multinationales Kommando Operative Führung]]
* [[Einsatzführungskommando der Bundeswehr]]
* [[Territoriales Führungskommando der Bundeswehr]]


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 13. Dezember 2024, 10:45 Uhr

Eine Kommandobehörde (KdoBeh) bezeichnet (in der Bundeswehr) eine militärische Dienststelle, die in der Regel truppendienstliche und fachliche Führungsaufgaben gegenüber unterstellten Truppenteilen und nachgeordneten Dienststellen wahrnimmt.

Eine Höhere Kommandobehörde (HöhKdoBeh) ist eine militärische Dienststelle der Streitkräfte, welche dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet ist.[1]

Geschichte

In der deutschen Wehrmacht waren zur Organisation der Streitkräfte unterschiedliche Einstufungen einer Dienststelle üblich. Zu den Kommandobehörden gehörten:[2]

Ergänzend wurden auch Armeeabteilungen und Korpsabteilungen als Kommandobehörden klassifiziert.

In der Vergangenheit wurde als Kommandobehörde eine militärische Dienststelle, die in der Regel Großverbände auf der Ebene Brigade oder Division führt, definiert. Eine Höhere Kommandobehörde war eine militärische Dienststelle vom Korpskommando oder von entsprechenden Dienststellen an aufwärts.[3] [4]

Dienststellen (Auswahl)

Höhere Kommandobehörden

Aktuell

Ehemalig

Literatur

  • Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939–1945. Herausgegeben unter Mitarbeit von Brün Meyer. 2. Auflage. Band 1. Die Waffengattungen. Gesamtübersicht. Biblio-Verlag, Bissendorf 1977, ISBN 3-7648-1097-1. 

Einzelnachweise

  1. Streitkräfteamt (Hrsg.): A2-500/0-0-1 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen, Nr. 209 f. 13. Dezember 2019 (fragdenstaat.de [PDF; 822 kB; abgerufen am 9. August 2021]). 
  2. Tessin Die Landstreitkräfte Bd. 1 1977 S. 1–20
  3. Zentrale Dienstvorschrift 1/50 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen, Nr. 113 f. Neufassung 1996. In: Bundeswehrkalender B19. S. 4 (Stand 2004/II). 
  4. A2-500/0-0-1 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen. In: Bundeswehrkalender B19, Stand 2019/1. (Herausgabe der Vorschrift am 27.02.2018). 
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommandobehörde&oldid=251209191"