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Wildpark

[630] Wildpark, fest eingefriedigte Waldteile, in denen Wild verschiedener Art zum Zwecke der Jagdaus?bung gehalten und gezogen wird. Bedingungen f?r Anlage eines Wildparks sind gen?gende Gr??e, Vorhandensein reichlicher トsung, von Wasser und Dickungen und geeigneter Umfriedigung. Die Gr??e richtet sich nach der Wildart. Die geringsten Anspr?che macht hiervon das Schwarzwild, das selbst auf kleiner Fl臘he als Jagdtier gehalten werden kann. Dam- und Rehwild fordern gr??ern Raum, Rotwild sollte man in Gehegen unter 2000 Hektar nicht halten, es geht sehr leicht an K?rper und Geweih zur?ck. Die トsung mu? gut, mannigfaltig und zu jeder Jahreszeit vorhanden sein, doch l葹t sich der nat?rliche Mangel durch Anlage von Wild臘kern und Wiesen und durch F?tterung ausgleichen. Letztere Ma?regel wird auch bei g?nstigen トsungsverh舁tnissen im Winter kaum zu umgehen sein. Wasser und Suhlen (f?r Rot- und Schwarzwild) m?ssen vorhanden sein, Salzlecken in gen?gender Anzahl angelegt werden. Zum Schutze gegen K舁te und Wind sowie w臧rend des Setzens und Frischens sind Dickungen in den W. hineinzuziehen oder anzulegen. Die Art und H?he der Einz舫nung richtet sich nach der Wildart und den zur Verf?gung stehenden Mitteln. Hohe Mauern sind der sicherste Schutz gegen Ausbrechen, aber sehr teuer. Meist werden Z舫ne verschiedener Konstruktion aus Holz oder Draht errichtet, die so hoch und stark sein m?ssen, da? das Wild sie nicht ?berfallen oder durchbrechen kann. F?r Rot- und Damwild gen?gt eine H?he von 2,5 m, f?r Rehe und Sauen 1,8 m. Der Zaun mu?, besonders in seinen untern Teilen, so dicht sein, da? das Wild nicht hindurchkriechen kann. Um ausgewechseltem oder fremdem Wilde die M?glichkeit zu gew臧ren, in den W. zu gelangen, m?ssen Einspr?nge im Wildgatter angebracht werden. Der forstliche Betrieb ist m?glichst dem Zweck anzupassen. Dickungen sind zu erhalten und anzulegen, soweit ang舅gig Holzarten zu w臧len, die dem Wilde durch ihre Fr?chte Nahrung geben (Eiche, Buche), zu Pflanzungen ist nur starkes Material zu verwenden. Weichh?lzer und Wildobstb舫me m?ssen geschont werden. Vgl. Graf Mellin, Unterricht, eingefriedigte Wildbahnen oder gro?e Tierg舐ten anzulegen und zu unterhalten (1800); G?dde , Der W. (Leipz. 1881); R. v. Dombrowski , Der W. (Wien 1885); Schumacher , Das Wildgatter (2. Aufl., Neudamm 1898); E. v. Dombrowski , Wildpflege (das. 1896); Dr?mer, Wildhege und Wildpflege (das. 1896); Dach , Der Wildpfleger als Landwirt (das. 1905).

Quelle:
Meyers Gro?es Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 630.
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