Obdachlosengeld-II

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Diese beiden Kandidaten haben noch kein OLG II abgeführt - nach der Ausnüchterung residieren sie halt auf der nächsten Parkbank.

Beim Obdachlosengeld-II handelt es sich um eine Art Kurtaxe für Obdachlose, die im Rahmen der kommenden Reformstufe zur asozialen Marktwirtschaft und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf Antigeld eingeführt wird. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.

Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.

Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen Kunst des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen Zeitraum von vier Stunden beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch Friedhöfe wieder von größerem Interesse.

Von „http://kamelopedia.net/index.php?title=Obdachlosengeld-II&oldid=353387"