Beglaubigungen
ohne Termin mit WartemarkeAllgemeine Voraussetzung:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
- die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften:
Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt. Es werden z.B. Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe beglaubigt. Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.
Weitere Ausnahmen, die nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
- Generalvollmachten
- Eidesstattliche Versicherung
- private Verträge
- andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen. Die Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
Beglaubigung von Unterschriften
Voraussetzung:
- Unterschrift muss im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
- die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
Die Beantragung erfolgt persönlich.
Unterlagen:
amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:
- Personalausweis oder Reisepass
- entsprechende Originale
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten
amtliche Beglaubigung von Unterschriften:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Gebühren:
Rechtsgrundlagen: Die Beglaubigung wird auf Grundlage des § 33 & § 34 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeführt.
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391 355-111
- 03391 355-741
- buergerbuero@~@stadtneuruppin.de
- https://termine-reservieren.de/termine/neuruppin/