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Todesfall

[641] Todesfall, das Ereigni?, da? Jemand stirbt. Mehre Rechtsgesch臟te nehmen eine verschiedene rechtliche Natur an u. unterliegen verschiedener Beurtheilung, je nachdem sie als Rechtsgesch臟te unter Lebenden (inter vivos) od. auf den T. (mortis causa) abgeschlossen worden sind. Dies gilt bes. von den Schenkungen, daher die Eintheilung in Donationes inter vivos u. mortis causa, s.u. Schenkung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 641.
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