[431] Posten (v. ital. Posto ), 1) eine Stelle od. ein Punkt, wo Jemand zu einer bestimmten Verrichtung angestellt wird; daher 2) ein Amt; 3) ein Punkt, wo eine Schildwache aufgestellt wird; dessen Verlassung od. Vers舫mung s. u. Milit舐verbrechen d); 4) diese Schildwache selbst, vgl. Feldwache; daher Postenkette, eine fortlaufende Reihe von Schildwachen, welche irgend einen Raum einschlie?en u. so nahe an einander stehen, da? Nichts, weder am Tage, noch in der Nacht, sich unbemerkt zwischen ihnen hindurch schleichen kann. Das Aufstellen solcher Truppen hei?t Postiren ; 5) jeder Terrainpunkt, welcher aus irgend einem Grunde festgehalten werden mu?. Sie werden mit Truppen besetzt u. geh?rig vertheidigt, auch wohl verschanzt, dann verschanzte P.; 6) so v.w. Summanden, s. Addiren; 7) einzelne Trompetermanieren, Formeln etc., welche ein Feldst?ck od. einen Ruf bilden; 8) nicht kaliberm葹ige Kugeln, gr??er als das gr?bste Schrot, etwa von Erbsengr??e, deren 46 zur T?dtung des gr??eren Wildes, z.B. der Rehe, in ein Gewehr geladen werden.