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Partei

[714] Partei, 1) mehre Dinge Einer Art in unbestimmter Menge; 2) bes. von Menschen, welche einen gemeinschaftlichen Zweck haben, od. ein gleiches Interesse an etwas nehmen; mit Andeutung des Zwecks spricht man von Religionsparteien, politischen Parteien od. von einer englischen, franz?sischen P. etc.; Parteif?hrer, das Haupt irgend einer P.; Parteisucht, eifriges Bem?hen, f?r sich einen Anhang zu gewinnen. Parteigeist, herrschende Neigung, sich einer von mehren mit einander streitenden Parteien anzuschlie?en u. den Bestrebungen derselben Geltung u. Einflu? zu verschaffen; seine h?chste leidenschaftliche Steigerung ist Parteiwuth. Parteilichkeit, r?cksichtslose Hinneigung zu einer P. u. deren Interessen, im Gegensatz der, bes. f?r ein richtiges, Gr?nde u. Gegengr?nde abw臠endes Urtheil geforderten Unparteilichkeit . 3) Vor Gericht der streitende Theil, gleichviel ob es Ein Individuum od. mehre sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 714.
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