buzer.de
Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
nach oben nach unten
Start
Suchen
Sachgebiete
Aktuell
Verkündet
Über buzer.de
Qualität
Kontakt
Datenschutz Impressum

Tools:
Blog-Plugin
Mobilversion
Vorschau

Update via:
Web-Widget
Feed
Rechtskataster


Werben auf buzer.de
Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis BNatSchG > § 73

§ 73 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 791-9 Naturschutz
| |
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 73 Befugnisse der Zollbehörden


§ 73 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1Die zuständigen Verwaltungsbehörden und die Staatsanwaltschaft können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Aufklärung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz Ermittlungen auch durch die Hauptzollämter oder die Behörden des Zollfahndungsdienstes und deren Beamte vornehmen lassen. 2§ 21 Absatz 2 bis 4 des Außenwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts G. v. 6. Juni 2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722 m.W.v. 1. September 2013

(追記) (追記ここまで)
Anzeige


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 73 BNatSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
vom 06.06.2013 BGBl. I S. 1482

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 73 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... „§ 12 der Außenwirtschaftsverordnung" ersetzt. (24) In § 73 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/73_BNatSchG.htm
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben


Für Ihr Blog oder Forum - Gesetze verknüpfen


Für Ihre Internetseite -
Ticker aktuellste Gesetzesänderungen

AltStyle によって変換されたページ (->オリジナル) /