Post by Hans-Peter Diettrich Post by Achim Roessler Für allgemeine med. Unterlagen incl. diagnostische Röntgenaufnahmen
beträgt die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, für den Spezialfall
Strahlentherapie beträgt sie 30 Jahre, für beruflich
strahlenexponiertes Personal z.T. nochmal länger (komplizierte Regelung).
Mal ne ganz andere Frage hierzu: Könnte ich jetzt noch irgendwas
bezüglich einer Strahlentherapie unternehmen, die 1978 vorgenommen
wurde, und inzwischen zum Verlust des bestrahlten Unterschenkels geführt
hat?
Du kannst versuchen, die Unterlagen der damaligen Behandlung zu bekommen
(oder Kopien), und damit einen Radiologen oder Strahlentherapeuten*
aufzusuchen, der eine inhaltliche Aussage zu der damals durchgeführten
Behandlung treffen kann und damit auch zu eventuell möglichen
Ansprüchen. Kommt halt wesentlich darauf an, was der Grund für die
Behandlung war, ob diese nach damaligem (!) Stand des Wissens vernünftig
und richtig ablief oder ob grobe Fehler gemacht wurden.
*Bis vor ca. 15 Jahren war die Strahlentherapie noch in der Radiologie
quasi integriert, wurde also von Radiologen durchgeführt, seitdem ist
eine eigenständige Facharztgruppe, eben die der Strahlentherapeuten
eingeführt worden, weil das sich inhaltlich stark entwickelnde
Fachgebiet nicht mehr hinreichend durch die Radiologie abgedeckt werden
konnte.
Wie die Aufbewahrungsregeln vor 28 Jahren waren, weiß ich im Moment
nicht, nachfragen bei der Einrichtung, bei der die Therapie durchgeführt
wurde, mag helfen. (Die Dokumentation war 'damals' wesentlich weniger
umfangreich als heute, oft gibt es Probleme, ggfl. noch vorhandene
Datenbänder zu lesen). Eigentlich kann man aber auch mit dem
entsprechenden Arztbrief schon etwas anfangen, in dem die wesentlichen
Parameter verzeichnet sein sollten, vielleicht ist der ja irgendwo noch
vorhanden (damaliger Hausarzt / Überweiser).
HTH
Achim
da hier hochgradig off topic f'up an mich