Im Interesse der Mandanten, im Interesse der Gesellschaft
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Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung
Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten, gleichzeitig sind Anwälte aber auch in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet. Die freie und unabhängige Anwaltschaft ist als Organ der Rechtspflege integraler Bestandteil des Rechtsstaates. Anwältinnen und Anwälte nehmen neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr, indem sie ihren Mandanten rechtliches Gehör verschaffen und Waffengleichheit vor Gericht herstellen. Die Anwaltschaft ist nicht zuletzt über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Garant für die Gewährleistung des Zugangs zum Recht, unabhängig von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen des Mandanten.
- Es ist gut, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt berät, hilft und unterstützt mit Sachverstand und Erfahrung.
- Gut vorbereitet zum Anwaltsgespräch
- Oft überschätzt: Das Anwaltshonorar
- Die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt finden
- Für einvernehmliche Lösungen – die Schlichtung zwischen Mandant und Anwalt