beA & ERV

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Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden. Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ ) sowie Release-Informationen .

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder ab 26.11. nicht mehr unterstützt

26.11.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist ab dem 26.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist erneut darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.

beA-Newsletter v. 24.11.2025

Ausgabe 7/2025

beA-Nutzung ohne Karte; Kartenleser – bitte verwenden Sie ein aktuelles Gerät; Behebung bekannter Fehler; Zustellung von einstweiliger Verfügung nicht ohne gerichtliche Signatur

Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder ab Ende November nicht mehr unterstützt

19.11.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab dem 25.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2025

beA-Gesellschaftspostfach – BRAK empfiehlt qualifizierte elektronische Signatur

12.11.2025Newsletter

Bei Einreichungen über das beA-Postfach einer Berufsausübungsgesellschaft ist keine Personenidentität zwischen Signierendem und Versender erforderlich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Die BRAK gibt Praxistipps, um Rechtsunsicherheiten für Berufsausübungsgesellschaften zu vermeiden.

Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder ab Ende November nicht mehr unterstützt

07.11.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab dem 25.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.

beA-Newsletter v. 5.11.2025

Ausgabe 6/2025

Achtung! Abkündigung Kartenlesegerät cyberJack® secoder der Firma Reiner SCT zum 25.11.2025; Pflegen Sie Ihre Daten; Schriftformersatz im beA der Berufsausübungsgesellschaft

Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder zu Ende November abgekündigt

30.10.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Ende November 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät bzw. Softwarezertifikat weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.

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  • Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Hier finden Sie alle bisher zum beA veröffentlichten Sicherheitsgutachten und -analysen.

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