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Montag, 08.06.2026 | Drucken
Deutsches Gericht stoppt rechte Propaganda: „Nius" scheitert mit Lügenmärchen
Kölner Landgericht bezeichnet Bericht über angebliches „Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger" als „sämtlich unwahr"
Köln/Dortmund – Das rechtsgerichtete Portal „Nius" von Ex-„Bild"-Chef Julian Reichelt hat eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform – weil ein Artikel über eine Dortmunder Kantinenbetreiberin „sämtlich unwahr" war.Der konstruierte Mythos:** „Nius" behauptete im März, die Arbeitsagentur Dortmund habe „Bürgergeldempfänger" zu einem muslimischen Fastenbrechen geladen. Die Rede war von einem „Luxusbüfett" auf Steuerzahlerkosten. Die Botschaft: Der Staat finanziere die Islamisierung Deutschlands.
Die Wahrheit: Die Kantinenpächterin Selvi Aksünger feierte lediglich die Eröffnung ihrer neuen Kantine – auf eigene Kosten. Eingeladen waren Mitarbeiter der Agentur, nicht Bürgergeldempfänger. Die Uhrzeit (18.28 Uhr) wurde allein aus Rücksicht auf den Ramadan gewählt. Das Gericht stellte klar: Kein Cent Steuergeld floss. Wider besseres Wissen: Besonders verwerflich: „Nius" hatte die Einladung selbst abgedruckt, auf der ausdrücklich stand: „Unsere neue Kantinenpächterin lädt herzlich ein." Das Portal ignorierte seine eigene Quelle.
Darum geht ́s: erneuet Stimmung mit antimuslimischen Rassismus machen, das mit Abstand wichtigste strategische Einfallstor der Rechten
Eine Stellungnahme der Betroffenen holte man nicht ein. Die Folgen - und darum geht ́s: erneuet Stimmung mit antimuslimischen Rassismus machen, das mit Abstand wichtigste strategische Einfallstor der Rechten. Aksünger erhielt nach dem Artikel Drohanrufe. „Das zeigt, welche Auswirkungen solche Unwahrheiten haben können", ließ sie ausrichten. Das Gericht gab ihr recht und untersagte die Behauptungen.Reaktion von „Nius": Das Portal änderte still und leise Überschrift, Text und Fotos. Der verantwortliche Redakteur postete auf X ein Bild seiner Schreibtischunterlage – mit einer Schusswaffe, einem Messer und einem AfD-Kugelschreiber. Dazu schrieb er: „Falls jemand fragt, mit welchem Stift wir unsere Texte schreiben." Fazit: Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Doch die Botschaft des Gerichts ist klar: Wer wider besseres Wissen Mythen mit Unwahrheiten untermauert, scheitert vor Gericht.
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