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Montag, 09.03.2026 | Drucken
"Racial Profiling" ist in Deutschland verboten und doch existent
Rassismus in der Polizei: Studie belegt doppelt so viele Kontrollen für "ausländisch" wahrgenommene Menschen
Berlin – Menschen, die aufgrund ihres Äußeren als "fremd" wahrgenommen werden, werden doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert wie andere. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Portals Mediendienst Integration hervor, die zentrale Forschungsergebnisse und Daten zum Thema Racial Profiling zusammenfasst.Racial Profiling ist in Deutschland verboten. Dennoch belegen mehrere repräsentative und nicht-repräsentative Studien der letzten Jahre eine ungleiche Behandlung durch Sicherheitsbehörden. Eine repräsentative Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) aus dem Jahr 2023 zeigt: 8 Prozent der Personen, die glauben, dass man sie aufgrund ihres Körpers oder ihrer Kleidung als ausländisch wahrnimmt, wurden im Vorjahr von der Polizei kontrolliert. Bei Menschen, die schätzen, dass man sie nicht als fremd wahrnimmt, waren es nur halb so viele, nämlich 4 Prozent. Besonders betroffen sind der Studie zufolge junge Männer, die als ausländisch wahrgenommen werden.Die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) ermittelte 2023, dass 33 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland in den vorangegangenen fünf Jahren von der Polizei kontrolliert wurden. Mehr als die Hälfte von ihnen, 57 Prozent, empfanden die letzte Polizeikontrolle als diskriminierendes Racial Profiling. Im Afrozensus, einer nicht-repräsentativen Befragung von rund 6.000 Schwarzen Menschen in Deutschland aus dem Jahr 2020, gab sogar mehr als die Hälfte der Befragten an, mindestens einmal ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert worden zu sein.Die Wahrnehmung in der Gesamtbevölkerung deckt sich mit diesen Erfahrungen: Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland stimmen der Aussage zu, die Polizei kontrolliere Schwarze Menschen häufiger als andere. Das geht aus einer repräsentativen Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2025 hervor. Auch die Diskriminierungserfahrungen verschiedener Gruppen sind statistisch erfassbar. Der Rassismusmonitor 2025 belegt, dass 19 Prozent der muslimischen Männer und 18 Prozent der Schwarzen Männer im vorangegangenen Jahr Diskriminierung durch die Polizei erlebt haben. Bei Männern, die keiner ethnischen oder religiösen Minderheit angehören, waren es dagegen nur 5 Prozent. Die Folgen für Betroffene sind oft schwerwiegend. Studien aus der Schweiz und Deutschland zeigen, dass Racial Profiling bei Betroffenen zu chronischer Angst vor Kontrollen, Vertrauensverlust in die Polizei, Schamgefühlen und sozialem Rückzug führen kann. Manche vermeiden bestimmte Orte ganz. Forscher haben auch die Einstellungen innerhalb der Polizei untersucht. Die große MEGAVO-Studie aus dem Jahr 2024, an der Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern teilnahmen, fand teils deutliche Zustimmung zu rassistischen Aussagen. 14 Prozent der Befragten stimmten etwa der Aussage "Es leben zu viele Ausländer in Deutschland" zu. Weitere 21 Prozent sahen das teilweise so und distanzierten sich damit nicht eindeutig von der Aussage.Eine Studie im Auftrag des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2026 sieht Rassismus als gesamtgesellschaftliches Problem. Rassistische Einstellungen seien in der Polizei zwar nicht stärker verbreitet als in der Bevölkerung, aber aufgrund der hoheitlichen Befugnisse der Beamten besonders problematisch.Die rechtliche Lage ist eindeutig: Racial Profiling verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes und internationale Menschenrechtsabkommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2018 klargestellt. Dennoch begünstigen bestimmte Gesetze in der Praxis solche Kontrollen. Paragraf 22 des Bundespolizeigesetzes erlaubt Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreisen, wobei Beamte in der Praxis oft auf äußere Merkmale wie Haut- oder Haarfarbe zurückgreifen. Der neue unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete in seinem ersten Amtsjahr 2024/25 insgesamt 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über Racial Profiling oder Diskriminierung durch die Bundespolizei ein. Darüber hinaus erhielt er weitere Beschwerden, die er nicht untersuchen konnte, weil sie die Polizeien der Bundesländer betrafen oder weil Betroffene aus Sorge vor negativen Konsequenzen keine Konfrontation wünschten.
Quellen und weiterführende Links:
Sachverständigenrat für Integration und Migration (2023): "Racial Profiling bei Polizeikontrollen"https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/rassismus-in-deutschland/rassismus-in-der-polizei-und-racial-profiling/#:~:text=Sachverst%C3%A4ndigenrat%20f%C3%BCr%20Integration%20und%20Migration%20(2023)%3A%20%22Racial%20Profiling%20bei%20Polizeikontrollen%22%2C%20S.%204%20und%2012%2C%20LINK
EU-Agentur für Grundrechte (FRA) (2023): "Being Black in the EU"https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/rassismus-in-deutschland/rassismus-in-der-polizei-und-racial-profiling/#:~:text=EU%2DAgentur%20f%C3%BCr%20Grundrechte%20(FRA)%20(2023)%3A%20%22Being%20Black%20in%20the%20EU%22%2C%20S.%2073%20und%2078%2C%20LINK
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025): "Diskriminierung durch den Staat"
Deutsche Hochschule der Polizei (2024): "MEGAVO-Studie"
Universität Leipzig (2026): "Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus"
Bundestag (2025): "Drucksache 21/750" (Bericht des Polizeibeauftragten)
Each One Teach One (2021): "Afrozensus"
https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/rassismus-in-deutschland/rassismus-in-der-polizei-und-racial-profiling/#:~:text=Each%20One%20Teach%20One%20(2021)%20Afrozensus%2C%20S.%20224.
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