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Montag, 26.01.2026
Verfassungsrechtliche Logik der Nicht-Selektivität bedeutet ausdrücklich: Schutz muslimischen Lebens
Parlamentarische Anhörung im Saarland: Generalsekretär des Zentralrats der Muslime fordert gleichberechtigten Schutz vor Diskriminierung
Im Rahmen der parlamentarischen Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung des Saarlandes, die am Donnerstag, den 22. Januar 2026, stattfand, beteiligte sich Aladdin Beiersdorf-El Schallah, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), mit einem Beitrag, der den Kern der verfassungsrechtlichen Verantwortung des Staates für den Schutz der Menschenwürde und die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung in den Mittelpunkt stellte.
Aladdin Beiersdorf-El Schallah betonte, dass es bei der aktuellen Debatte nicht lediglich um technische Änderungen oder juristische Formulierungen gehe, sondern um eine grundlegende Frage: Wen der Staat ausdrücklich vor Ausgrenzung und Hass schütze. Er unterstrich, dass der Kampf gegen Antisemitismus sowie der Schutz jüdischen Lebens eine unverrückbare und unstrittige Verpflichtung seien. Gleichzeitig erfordere diese Verpflichtung eine verfassungsrechtliche Logik der Nicht-Selektivität, wonach auch der Schutz muslimischen Lebens sowie der Sinti und Roma ausdrücklich und gleichberechtigt gewährleistet werden müsse.
Weiter führte er aus, dass Verfassungen nicht nur historische Erfahrungen widerspiegelten, sondern Maßstäbe für die Gegenwart setzten und Orientierung für die Zukunft gäben. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Grundprinzipien des deutschen Grundgesetzes, die den Staat zur Achtung der Würde jedes Menschen verpflichten und Diskriminierung aufgrund von Religion oder anderen persönlichen Merkmalen untersagen. Die antimuslimische Form von Rassismus beschrieb er als eine reale und wirkmächtige Erscheinung, die sich in Ausgrenzung, Bedrohungen und Gewalt äußere und nicht nur Muslime betreffe, sondern auch Menschen, die als solche wahrgenommen würden.
Zudem machte der ZMD-Generalsekretär auf der historisch tief verwurzelten Antiziganismus aufmerksam, dessen Auswirkungen bis in die Gegenwart reichten. Der Schutz der Sinti und Roma sei daher ein integraler Bestandteil des verfassungsrechtlichen Auftrags. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus sowie Rassismus gegenüber Sinti und Roma teilten ein gemeinsames Muster der Aberkennung von Gleichwertigkeit und Würde ganzer Bevölkerungsgruppen, was den Grundlagen und den universellen Werten des Verfassungsstaates widerspreche.
Zum Abschluss seiner Stellungnahme appellierte Beiersdorf-El Schallah an den saarländischen Gesetzgeber, in der Landesverfassung unmissverständlich den gleichberechtigten Schutz jüdischen, muslimischen sowie des Lebens von Sinti und Roma festzuschreiben und diese Formen von Rassismus ausdrücklich als strukturelle, menschenfeindliche Ideologien zu benennen. Eine solche verfassungsrechtliche Klarheit sei entscheidend, um Vertrauen zu stärken, den Rechtsstaat zu festigen und allen Teilen der Gesellschaft ein gleiches Maß an Schutz und Sicherheit zu gewährleisten.
Einordnung der parlamentarischen Anhörung
In der parlamentarischen Anhörung im Landtag am 22.01.2026 des Saarlandes wurde die geplante Änderung der Landesverfassung erörtert, mit der der Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden soll. Die Initiative zielt darauf ab, den besonderen historischen und gesellschaftlichen Verantwortungstatbestand des Landes im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens sowie der Sinti und Roma klar zu benennen.Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft begrüßten grundsätzlich die Absicht, den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel in der Verfassung zu verankern.Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) strebt an, diesen Schutz in der Präambel der Landesverfassung festzuschreiben. Ein entsprechender Schritt ist bereits in fünf weiteren Bundesländern vollzogen worden.
In der fachlichen Debatte wurde zugleich die Notwendigkeit hervorgehoben, Antisemitismus und Antiziganismus als spezifische und historisch gewachsene Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausdrücklich zu benennen und ihnen wirksam entgegenzutreten. Gleichzeitig äußerten Vertreterinnen und Vertreter von Religions- und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Sorge, dass eine zu enge Fokussierung auf einzelne Gruppen unbeabsichtigt zu einer Hierarchisierung von Diskriminierungserfahrungen führen und andere betroffene Minderheiten aus dem verfassungsrechtlichen Schutzrahmen ausblenden könnte.Vor diesem Hintergrund wurde angeregt, den Schutz vor sämtlichen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit umfassend in der Landesverfassung zu verankern. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Gleichwertigkeit aller Menschen klar zu betonen und einen inklusiven verfassungsrechtlichen Schutz zu gewährleisten. Eine solche Position, die vom ZMD erhoben wurde (s.o.) wird auch vom saarländischen Antisemitismusbeauftragten Roland Rixecker unterstützt.