Das Gebet Drucken

Voraussetzung zum Gebet

1. Die Gebetszeiten

Der Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf bestimmten Tageszeiten vor. Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete (fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten sunna-Gebeten, die den fard-Gebeten vorangehen oder folgen. Nafl-Gebete sind vollkommen freiwillige Gebete. Witr ist ein verbindliches (wadschib) Gebet, das nach dem Nachtgebet verrichtet wird und aus drei Gebetsabschnitten besteht. Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten (rak‘a, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über Zeiten des Gebets, Anzahl der Abschnitte (rak‘a) in jedem Gebet und über die Art der Gebete (fard, sunna, nafl, wadschib).

Zeit
sunna vor fard
fard
sunna nach fard
nafl
wadschib
Morgen 2 m 2
Mittag 4 m 4 2 m 2
Nachmittag 4 gm 4
Abend 4 gm 3 2 m
Nacht 4 gm 4 2 m 2 3 (witr)

m = mu‘akkada, vom Propheten regelmäßig gebetet
gm = ghair mu‘akkada, vom Propheten nicht regelmäßig gebetet.


Die Zeiten des Gebets sind folgendermaßen bemessen:

Morgen 2 rakat (fadschr): Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und dem Sonnenaufgang verrichtet.
Mittag 4 rakat (dsuhr): Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen dem Höchststand der Sonne und dem Beginn des Nachmittagsgebets verrichtet.
Nachmittag 4 rakat (‘asr): Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen Mittag und Abend, etwa im letzten Drittel verrichtet.
Abend 3 rakat (maghrib): Dieses Gebet wird zwischen dem Sonnenuntergang und dem Ende der Dämmerung verrichtet.
Nacht 4 rakat (‘ischa): Dieses Gebet wird nach dem Ende der Dämmerung verrichtet, von Einbruch der Dunkelheit bis vor Beginn der Morgendämmerung.

Es ist nicht statthaft, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten:
- während des Sonnenaufgangs
- während des Sonnenuntergangs
- während die Sonne am höchsten Punkt im Himmel steht

Kein fard-Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet werden. Wenn ein fard-Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig gebetet werden konnte, muß es zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.


















Mit freundlicher Genehmigung des Haus des Islam für die Freigabe in islam.de - Text teilweise von islam.de angepasst

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