Diskussion:Regina Zindler
@Sany 3.0 : wegen , aus welchem Beleg geht das Geburtsjahr hervoir? Danke, Grüße, Aspiriniks (Diskussion) 21:42, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Tatsächlich habe ich das vom Wiki-Artikel Maschen-Draht-Zaun übernommen. Einen konkreten Online-Beleg konnte ich bislang leider nicht ausfindig machen. --Sany 3.0 (Diskussion) 21:47, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Wenn ich es richtig gesehen habe, geben mache Quellen ihr Alter mit 79, manche mit 78 an. 79 hieße ja geboren zwischen Juni 1946 und Juni 1947, 78 wäre ein Jahr später. -- Aspiriniks (Diskussion) 21:49, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Habe gerade recherchiert:
- Als ihr Ehemann Ende April 2026 erstmals öffentlich über ihre schwere Krebserkrankung sprach, wurde ihr Alter in den Medien zunächst fälschlicherweise mit 79 Jahren angegeben. Nach ihrem Tod am 5. Mai 2026 stellten zahlreiche Medien, darunter die Bild, der Stern und n-tv, klar, dass Regina Zindler im Alter von 78 Jahren verstorben war.
- Daraus ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Geburtsjahr 1947. Da sie am 5. Mai 2026 starb und ihren 79. Geburtstag offenbar noch nicht gefeiert hatte, muss ihr Geburtstag nach dem 5. Mai gelegen haben.
- Ein weiterer Hinweis ergibt sich aus zeitgenössischen Berichten aus dem Jahr 2000: Bei ihrem ersten größeren Live-Auftritt in Dresden zur Vorstellung ihrer CD Frieden am Zaun wurde Zindler ausdrücklich als 52-Jährige bezeichnet. Diese Altersangabe passt rechnerisch ebenfalls zu einem Geburtsjahr 1947. Die Angaben aus dem Jahr 2000 und dem Jahr 2026 ergeben somit ein stimmiges Gesamtbild und sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass Regina Zindler im Jahr 1947 geboren wurde. --Sany 3.0 (Diskussion) 21:57, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- (nach BK): 79: spiegel, focus, HNA; 78: welt, gala, stuttgarter-nachrichten. Ich denke wir sollten schreiben * zwischen 1946 und 1948, und diese Belege mit Hinweis auf die unterschiedlichen Angaben einbauen, zumindest solange beide Angaben in saeriösen Medien vorkommen und kein Geburtsjahr gut bequellt ist. Grüße, Aspiriniks (Diskussion) 22:02, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Dann machen wir das vorerst so! --Sany 3.0 (Diskussion) 22:15, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Vielen Dank, Grüße, Aspiriniks (Diskussion) 22:15, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Gerne und danke fürs Nachhaken! --Sany 3.0 (Diskussion) 22:18, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Vielen Dank, Grüße, Aspiriniks (Diskussion) 22:15, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Dann machen wir das vorerst so! --Sany 3.0 (Diskussion) 22:15, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Wenn ich es richtig gesehen habe, geben mache Quellen ihr Alter mit 79, manche mit 78 an. 79 hieße ja geboren zwischen Juni 1946 und Juni 1947, 78 wäre ein Jahr später. -- Aspiriniks (Diskussion) 21:49, 3. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
Aus meiner Sicht ist die Bezeichnung „Laiendarstellerin" aus der Kurzbeschreibung der Personendaten nicht ganz zutreffend. Die Gerichtsshow Richterin Barbara Salesch behandelte in ihrer Anfangsphase reale Streitfälle mit den tatsächlichen Beteiligten. Da auch der sogenannte Maschendrahtzaun-Fall aus dieser frühen Phase stammt, trat Regina Zindler dort nach meinem Verständnis als reale Verfahrensbeteiligte und nicht als Darstellerin einer fiktiven Rolle auf. Eventuell wäre eine neutralere Beschreibung wie „Teilnehmerin der Gerichtsshow Richterin Barbara Salesch" präziser. --Sany 3.0 (Diskussion) 22:19, 5. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Das wäre sehr ausführlich. Ggf. TV-Darstellerin? Sie spielt zwar sich selbst, trotzdem spielt sie (es ist ja keine reale Gerichtsverhandlung). -- Aspiriniks (Diskussion) 22:44, 5. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- „TV-Teilnehmerin" erscheint mir allerdings als die neutralere Beschreibung, da Regina Zindler vor allem durch ihre Teilnahme an der Sendung Richterin Barbara Salesch bekannt wurde. Der Begriff vermeidet zugleich die Frage, in welchem Umfang ihr Auftritt als darstellerische Leistung einzuordnen ist. Dass es zudem keine reale Gerichtsverhandlung im juristischen Sinne war, ist richtig; trotzdem unterscheidet sich ihr Auftritt von klassischen Laiendarstellern in späteren Scripted-Reality-Formaten. --Sany 3.0 (Diskussion) 23:46, 5. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Gerichtsshowteilnehmerin wäre eine Möglichkeit. -- Aspiriniks (Diskussion) 13:20, 6. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Ja! --Sany 3.0 (Diskussion) 14:05, 6. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Die Kategorie:Reality-TV-Teilnehmer richtet sich nicht nach der Fiktionalität der Rolle, sondern nur nach dem Faktum der Teilnahme an einer solchen Show. --ChickSR (Diskussion) 20:16, 8. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Mir ging es nur um die Begrifflichkeit „Laiendarstellerin"! --Sany 3.0 (Diskussion) 17:54, 9. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Die Kategorie:Reality-TV-Teilnehmer richtet sich nicht nach der Fiktionalität der Rolle, sondern nur nach dem Faktum der Teilnahme an einer solchen Show. --ChickSR (Diskussion) 20:16, 8. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Ja! --Sany 3.0 (Diskussion) 14:05, 6. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- Gerichtsshowteilnehmerin wäre eine Möglichkeit. -- Aspiriniks (Diskussion) 13:20, 6. Jun. 2026 (CEST) Beantworten
- „TV-Teilnehmerin" erscheint mir allerdings als die neutralere Beschreibung, da Regina Zindler vor allem durch ihre Teilnahme an der Sendung Richterin Barbara Salesch bekannt wurde. Der Begriff vermeidet zugleich die Frage, in welchem Umfang ihr Auftritt als darstellerische Leistung einzuordnen ist. Dass es zudem keine reale Gerichtsverhandlung im juristischen Sinne war, ist richtig; trotzdem unterscheidet sich ihr Auftritt von klassischen Laiendarstellern in späteren Scripted-Reality-Formaten. --Sany 3.0 (Diskussion) 23:46, 5. Jun. 2026 (CEST) Beantworten