Ein Aldehyd (R1= organischer Rest) wird nacheinander umgesetzt mit Propan-1,3-dithiol, mit n-Butyllithium deprotoniert und einem Elektrophil (z. B. einem Halogenalkan) alkyliert. Letztendlich dient die Corey-Seebach-Reaktion meist der Synthese eines Ketons (R1,R2= organische Reste):[1]
Mit einer entsprechenden Wahl der Reste R1 und R2 kann mit dieser Reaktion alternativ Formaldehyd (R1 = H) zu einem anderen Aldehyd (R1 = H; R2= organischer Rest) umgesetzt werden.
Der Aldehyd 1 wird mit Propan-1,3-dithiol und einer Lewis-Säure zu einem cyclischen Dithioacetal2 umgesetzt. Dabei ändert sich die Acidität des am Kohlenstoff gebundenen Wasserstoffatoms, dieses lässt sich nun mit der starken Base n-Butyllithium abspalten. Das so entstandene Carbanion3 ist ein starkes Nucleophil und reagiert mit einem Chloralkan (Elektrophil) zu dem Dithioacetal 4. Um die Carbonylgruppe wiederzugewinnen, wird das Dithioacetal 4 mit Quecksilber(II)-chlorid, Calciumcarbonat und wässriger Aceton-Lösung zum Keton 5 umgesetzt. Dabei wird das Propan-1,3-dithiol wieder abgespalten.[2]
Die Corey-Seebach-Reaktion ist ein reines Laborverfahren und hat keine industrielle Bedeutung. Wegen der Bildung stöchiometrischer Mengen mehrerer Abfallstoffe ist die Atomökonomie dieser Reaktion so schlecht, dass eine technische Synthese basierend auf dieser Reaktion nicht wirtschaftlich ist. Hinzu kommt die stöchiometrische Verwendung von giftigem Quecksilber(II)-chlorid im dritten Reaktionsschritt (Spaltung des Dithioacetals).
Wird das Carbanion 3 statt mit einem Halogenalkan mit anderen Elektrophilen umgesetzt, können nach dem Prinzip der Corey-Seebach-Reaktion auch andere Produkte erhalten werden.[3]
↑Bradford P. Mundy, Michael G. Ellert, Frank G. Favaloro, Jr.: Name Reactions in Organic Synthesis, Wiley & Sons, 2. Auflage, 2005, S. 186–187, ISBN 0-471-22854-0.