Anmerkungen über den Codicem Maximilianeum Bavaricum civilem, worinnen derselbe sowohl mit dem gemeinen, als ehemaligen bayrischen Land-Recht genau kollationirt, sohin der Unterschied zwischen dem alt- und neueren Recht, samt dennen Urquellen, woraus letztere geschöpft worden ist, überall angezeigt ist, und dieses dadurch in ein helleres Liecht gesetzt wird
von Dr. Chursl. Furchl. in Bayern, Geheimen Canzler, Conferenz-Minister, und Oberst-Lehen-Probsten, Wigulæus, Xaverius Aloysius, Freyherrn von Kreittmayr
Gedruckt und verlegt von Johann Jacob Vötter, 1758-1768