[815] Fraktion (lat., »Brechung, Bruch«), Vereinigung von politischen Gesinnungsgenossen in einer Volksvertretung. Abgeordnete, die keiner F. angeh?ren, werden Wilde genannt, au?erordentliche Fraktionsmitglieder Hospitanten (G舖te). Die Fraktionen halten unter einem Fraktionsvorstand Fraktionssitzungen und Zusammenk?nfte ab, in denen ?ber die Haltung und Abstimmung der F. beschlossen, auch ?ber die vorzuschickenden Redner, ?ber etwaige Antr臠e oder Interpellationen u. dgl. Verabredung getroffen wird. トu?erlich pflegen die Fraktionen ihre Zusammengeh?rigkeit und ihre politische Richtung durch die Wahl der Pl舩ze im Sitzungssaal, zur Rechten oder Linken vom Ministertisch, anzudeuten. Man spricht von Fraktionszwang, wenn in den Fraktionen auf die Entschlie?ungen der Mitglieder ein besonderer Druck ausge?bt wird; von einer Fraktionsfrage, wenn eine F. das Verbleiben des Einzelnen in der F. bei einem besonders wichtigen Anla? davon abh舅gig macht, da? er im Sinn des Mehrheitsbeschlusses der F. sich verh舁t und abstimmt. ワber die Fraktionen im deutschen Reichstag s.d.