: Rangelei oder Nötigung
Aus der
ZEIT Nr. 29/1974
Kiel
Freiheitsstrafen, so führte der Vorsitzende Richter aus, seien für die Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich gewesen; das schlechte Beispiel hätte sonst Schule machen können. Die elf im sogenannten Weichmann-Prozeß angeklagten Studenten hörten diese Begründung eines unerwartet harten Urteils nicht mehr. Sie hatten den Saal mit der Bemerkung verlassen, diesen Unsinn nicht länger anhören zu wollen. Zwei von ihnen waren zu je vier, acht zu je drei Monaten Freiheitsstrafe – alle mit dreijähriger Bewährungsfrist – wegen gemeinschaftlichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftlicher Nötigung verurteilt worden. Einen Angeklagten sprach das Gericht frei.