Für
die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nach wie vor
den Schwerpunkt von DFR bilden, unterhält das Gericht seit dem 20.
September 1999 eine eigene
Homepage .
Im Unterschied zur Datenbasis des Bundesverfassungsgerichts, die auf Vollständigkeit
angelegt ist und
seit 1998 auch die Kammerbeschlüsse umfaßt,
konzentriert sich DFR auf diejenigen Entscheidungen, die im universitären
Lehrbetrieb benötigt werden.
Für die Zeit
bis
1997 besteht keine vollständige Publikation der Gerichtsentscheidungen
im Internet. Auch die für DFR als wichtig vorgemerkten, aber
noch nicht erfaßten Judikate sind sonst nur als Papierpublikationen
erreichbar. Bei der Pressestelle des Gerichts können Kopien
kostenpflichtig bestellt werden. Im übrigen werden alle Senatsentscheidungen
in einer quasi-amtlichen Sammlung publiziert, die an jeder Jurafakultät
in der Bibliothek eingesehen werden kann (BVerfGE).
Seit dem 1.1.1986
sind die derzeit sechs Vorprüfungsausschüsse des Gerichts zu
eigenen Spruchkörpern aufgewertet worden. Kammerentscheidungen
könnten zwar in die quasi-amtliche Sammlung (BVerfGE) aufgenommen
werden, wenn ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit anzunehmen
ist (vgl. § 31 III GO-BVerfG). In der Praxis ist die Aufnahme
indes unüblich, obwohl gerade die stattgebenden Beschlüsse durchaus
wichtig sind. Sie werden unvollständig und ohne Systematisierung
je nach thematischem Einschlag in unterschiedlichen Fachzeitschriften publiziert.
Einen guten Überblick über die verstreuten Publikationen bieten
W. Höfling/S. Rixen, Stattgebende Kammerentscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, in: AöR 125 (2000), S. 428-476 (1. Teil),
613-647 (2. Teil). Einzig die kostenpflichtige
juris-Datenbank
enthält auch die sonst nicht publizierten Kammerentscheidungen.
Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Rubriken, die durch Anklicken des Ordnersymbols
im linksstehenden Menü geöffnet werden.