Zum Inhalt dieser Website
Die Falschen Dekretalen Pseudoisidors gehören zu einem Komplex kirchenrechtlicher Fälschungen, die um die Mitte des 9. Jahrhunderts auftauchen. Entstanden sind sie wohl im 2. Viertel des 9. Jahrhunderts. Die wichtigsten weiteren Bestandteile des Fälschungskomplexes sind eine Sammlung angeblicher fränkischer Herrschergesetze, die Falschen Kapitularien des Benedictus Levita sowie eine verfälschte Version der sogenannten Hispana, einer Sammlung von Konzils- und Papsttexten, die in der westgotischen Kirche weit verbreitet war.
Auf diesen Seiten finden Sie:
Einen Text der Falschen Dekretalen Pseudoisidors ; in seiner künftigen Endfassung wird dieser Text Grundlage der von den Monumenta Germaniae Historica beschlossenen Neuausgabe der Falschen Dekretalen sein, mit der Karl-Georg Schon und Klaus Zechiel-Eckes beauftragt worden sind;
auszugsweise Übersetzungen einzelner Stücke der Falschen Dekretalen;
eine kritische Edition der Capitula Angilramni;
eine kritische Edition einer bisher unbekannten pseudoisidorischen Fälschung, der Collectio Danieliana .
Neu: Vortrag "Pseudoisidor und die Opposition gegen Ludwig den Frommen"
(Berliner Mittelalter-Colloquium, 16.01.2009, FU Berlin)
Die
Falschen Dekretalen haben eine weite Verbreitung gefunden und vor
allem im Mittelalter, aber auch bis in das geltende Kirchenrecht
hinein, Einfluss ausgeübt. Sogar das geltende amerikanische
Verfassungs- und Zivilrecht ist von Pseudoisidor beeinflusst: Der
Oberste Gerichtshof der USA zieht in der Begründung zu einem
1972 ergangenen Urteil
(LINDSEY v. NORMET) zur Auslegung des 14. Verfassungszusatzes
"the
exceptio spolii of the Pseudo-Isidore" heran, so wie er es
schon
in
einer früheren Entscheidung
aus dem Jahre 1915 (GRANT TIMBER & MFG CO. v. GRAY) getan
hatte.
Dennoch ist der Text der Fälschungen bisher nur in
unzureichender Weise veröffentlicht. Die erste Ausgabe durch
Jacques Merlin aus dem Jahre 1523 (nachgedruckt. u.a. im Band 130 von
J.P. Mignes Patrologia Latina) fußt auf einer vergleichsweise
späten Handschrift, die die Fälschungen zudem in
einer vom
ursprünglichen Bestand nicht unbeträchtlich
abweichenden
Form bietet. Dennoch ist diese alte Ausgabe jedenfalls für
einen
großen Teil der Falschen Dekretalen der 1863
veröffentlichten
Edition von Paul
Hinschius
vorzuziehen, (Decretales Pseudo-Isidorianae et
Capitula
Angilramni, Leipzig 1863):
1.
Hinschius
sind gravierende
Fehler in der Datierung und Klassifizierung seiner Handschriften
unterlaufen:
a) Ivrea Bibl. Cap.
83
stammt nicht aus dem 10./11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
b) Leipzig II.7 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
c) Lucca Bibl. cap. Plut. II 123 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
d) Paris lat. 9629 stammt nicht aus dem 10., sondern aus dem 9. Jahrhundert, der erste Teil (f. 1-47) sogar aus der Mitte des 9. Jahrhunderts
e) Rom Bibl Vallicelliana D.38 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
f) Vat. Ottob. lat. stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9. Jahrhundert
g) Vat. lat. 630 stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9. Jahrhundert
2.
Diese Fehldatierungen haben zu einer Fehleinschätzung bei den
Handschriftenklassen geführt:
a) Handschriftenklasse A/B (u.a. Vat.lat. 630 und Leipzig II.7) gehört ebenso wie Handschriftenklasse A1 mit an die Spitze der Überlieferung
b) An die Spitze von Handschriftenklasse A1 gehört nicht Paris BN lat. 9629, sondern Vat. Ottob. lat. 93
3. Einige Handschriften
– darunter Hinschius' Leithandschriften – sind den
falschen
Handschriftenklassen zugeordnet:
a) Modena Bibl. Cap. O.I.4 (Leithandschrift für ed. Hinschius, S. 30 – 94) gehört nicht zu Handschriftenklasse A1, sondern zu Handschriftenklasse A2
b) Paris BN lat. 9629, Teil I (f. 1-47; Leithandschrift für ed. Hinschius, S. 94 – 249), gehört - ausweislich ihrer Terxtgestalt - nicht zu Handschriftenklasse A1, sondern zu Handschriftenklasse A/B und ist mit einer Handschrift der Klasse A2 kontaminiert.
Dies
hat zur Folge, dass der gesamte Teil I der Falschen Dekretalen nicht,
wie Hinschius meinte, nach Klasse A1, sondern nach Klasse A2 bzw.
nach einer Mischung von Klasse A2 und Klasse A/B ediert ist.
Außerdem
finden sich im Text auch Spuren von Hinschius' Kollationsgrundlage,
nämlich der Edition Merlins (bzw. eines ihrer Nachdrucke).
4. Die "echten" Teile der Falschen Dekretalen sind nicht nach Pseudoisidor-Handschriften, sondern nach der echten Hispana, der Collectio Dionysio-Hadriana und der Collectio Quesnelliana abgedruckt. Die Verfälschungen in diesen Teilen werden in der Edition damit nicht deutlich.
5. Die Kollationen der Pseudoisidor-Handschriften sind außerordentlich unzuverlässig. Eine Probekollation ergab auf gut 100 Hinschius-Druckzeilen mehr als 40 Abweichungen von seiner Leithandschrift (rein orthographische Abweichungen nicht gerechnet), die weder im Editionstext stehen noch im Variantenapparat vermerkt sind.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die ed. Hinschius den Blick auf den Text der
Falschen Dekretalen eher verstellt als freigibt. Andererseits ist zu
berücksichtigen, dass dem zum Zeitpunkt des Erscheinens seiner
Edition 28jährigen Paul Hinschius im Grunde jede
paläographische
Erfahrung fehlte. Beim Abdruck der "echten" Teile der
Falschen Dekretalen nach den "editiones vulgatae" folgte er
einem Rat seines Lehrers Emil Richter (1808-1864), der zu den
angesehensten Kirchenrechtlern seiner Zeit gehörte.
Hinsichtlich
der wenig zuverlässigen Kollationen ist zu
berücksichtigen,
dass Hinschius Anfang der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts keinerlei
technischen Hilfsmittel - nicht einmal Mikrofilme - zur
Verfügung
standen. Die in nur zwei Jahren fertiggestellte Edition bleibt unter
Berücksichtigung dieser Faktoren eine
außerordentliche
Leistung und die mehr als 200seitige Editionseinleitung ist nach
über
140 Jahren zwar in vielen Einzelheiten überholt, bleibt aber
nach wie vor eines der lesenswertesten Werke über die
pseudoisidorischen Fälschungen.
Hinsichtlich der Ermittlung
der von den Fälschern benutzten Quellen hat Hinschius,
gestützt
auf die Arbeiten Blondels und Knusts, Grundlegendes geleistet, das
bis heute trotz einiger Ergänzungen in Einzelheiten, im Ganzen
nicht überholt ist.
Auf
diesen Seiten entsteht ein neue Edition der Falschen Dekretalen
Pseudoisidors. Zunächst geht es darum, eine bessere
Annäherung
an den Text der Dekretalen zu finden. . Ein besserer Text, als er
sich in den Editionen von Paul Hinschius oder von Jacques Merlin
findet, ist seit langem ein Forschungsdesiderat. Der Text geht von
einer Anregung Horst Fuhrmanns zu einer "halbkritischen"
Ausgabe aus (Wilfried HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt
durch Fälschungen? Ursprung, Gestalt und Wirkungen der
pseudoisidorischen Fälschungen [MGH Studien und Texte 31,
Hannover 2002, S. 249f.]), zielt aber letztlich auf eine eneu
kritische Edition ab. Der Weg dorthin ist allerdings noch weit.
Eine
deutsche Übersetzung der Fälschungen existiert
bislang
nicht. Deswegen werden hier auch ausgewählte Stücke
in
Übersetzung (meist in Auszügen) bereitgestellt.
Dieser Teil
der Website steckt allerdings noch in den allerersten Anfängen.
Zunächst
werden für die Falschen Dekretalen 12 Handschriften aus dem
9.-12.
Jahrhundert herangezogen. Diese Handschriften sollen die
verschiedenen frühen Versionen der Falschen Dekretalen
repräsentieren. Es wird sich dabei um folgende, meist aus dem
9.
Jahrhundert stammende, Codices handeln:
Vat. lat 630
(V630)
Vat. Ottob. lat. 93 (O93)
New
Haven Beinecke Library 442
(N442)
Paris Bibliothèque nationale lat. 9629
Eton, College Library 97, s. XII
repräsentieren die verschiedenen alten Formen der Langversion. In einer späteren Phase der Edition werden auch noch jeweils eine Handschriften der wohl frühestens im 11. oder 12. Jahrhundert entstandenen Hinschius'schen Handschriftenklassen B und C zur Ausgabe heranzuziehen sein.
Fürs erste sollen die Handschriften
Ivrea Biblioteca Capitolare 83 (I83)
Rom, Bibl. Vallicelliana D.38 (VD38)
Sankt Gallen Stiftsbibliothek 670 (SG 670)
Bamberg, Staatsbibliothek can 4 (Bcan4)
Pistoia, Biblioteca Capitolare 102 (130)
Brescia, Bibl. Queriniana B.II.13 (BII13)
Stuttgart, Württ. Landesbibliothek, Hofbibliothek VI.105 (S105)
die
Kurzversion der Falschen Dekretalen (Hinschius-Klasse A2)
repräsentieren. Die Handschrift aus der Biblioteca
Vallicelliana
ist auch deswegen von besonderem Interesse, weil sie mehr als 1000
erläuternde Glossen enthält. Welche weiteren
Handschriften
der Kurzversion zu berücksichtigen sein werden, wird auch von
den Ergebnissen der von Klaus Zechiel-Eckes geplanten Analyse der
Überlieferung der Kurzversion der Falsachen Dekretalen
abhängen.
Es scheint jedoch, dass die Handschriften von Ivrea, Rom und Bamberg
untereinander enger zusammenhängen und vermutlich die
älteste
Form der Kurzversion überliefern. Aus dieser Version, und zwar
aus einer Handschrift, die eng mit dem Vallicelliana-Codex
zusammenhängt, ist diejenige Form abgeleitet, die Paul
Hinschius
der Kapiteleinteilung seiner Edition zugrundegelegt hat. Diese
Version ist in unserer Ausgabe durch die Handschriften von Pistoia
und Brescia repräsentiert. Die Form, wie sie u.a. in den
Handschriften von Sankt Gallen und Stuttgart vorliegt, stammt
ebenfalls von der ersten Handschriftengruppe ab, wobei eine
Handschrift vom Typ der Codices von Ivrea und Bamberg Pate gestanden
hat. Dabei sind die Handschriften der Kurzversion auch deswegen von
besonderer Bedeutung weil sie - vielleicht auch wegen ihrer
handlicheren Gestalt - in der kanonistischen Rezeption Pseudoisidors
eine besonders wichtige Rolle gespielt haben.
V630
repräsentiert die von Hinschius (Decretales Pseudoisidorianae
et
Capitula Angilramni. Leipzig 1863) sogenannte und von ihm
unterschätzte Klasse A/B. Die Folio-Handschift stammt aus dem
Kloster Corbie, dessen enge Beziehungen zu Pseudoisidor von Klaus
Zechiel-Eckes (z.B. Klaus Zechiel-Eckes, Auf Pseudoisidors Spur.
Oder: Versuch, einen dichten Schleier zu lüften, in: Wilfried
HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt durch
Fälschungen?
Ursprung, Gestalt und Wirkungen der pseudoisidorischen
Fälschungen
[MGH Studien und Texte 31, Hannover 2002] S. 1-28) betont worden
sind, der gezeigt hat, dass einige handschriftliche Quellen der
Fälscher aus der Klosterbibliothek Corbies stammen. Die
Handschrift ist sorgfältig geschrieben und durchkorrigiert.
O93
repräsentiert die Hinschius-Klasse A1. Da diese Handschrift am
Anfang (es fehlen die Praefatio, der gefälschte Briefwechsel
zwischen Aurelius von Karthago und Papst Damasus I., der Konzilsordo,
das Breviarium, die Kanones der Apostel und nahezu der gesamte 1.
Clemens-Brief) und am Schluss (es fehlen alle Stücke ab dem
Brief Leos I. an Bischof Anastasius von Thessaloniki) defekt ist wird
an Stelle dieser Handschrift für die Stücke am Anfang
die
aus dem 10. Jahrhundert stammende Handschrift Angers (A367),
Bibliothèque municipale 367 und für den Schluss
vorerst
die aus dem 9. Jahrhundert stammende Handschrift Paris,
Bibliothèque
nationale lat. 9629 (P9629) herangezogen.
O93 bietet eine sehr
gute Textqualität und ist sorgfältig korrigiert
worden. Der
Mangel an jedlichem Zierwerk zeigt, dass es sich um eine
Arbeitshandschrift handelt. Ein enger Zusammenhang der Handschrift
mit der Fälscherwerkstatt ist jedenfalls nicht
auszuschließen.
Der Konzilienteil von O93 ist stärker interpoliert als der von
V630. So finden sich in c. 1 und c. 2 des 5. Konzils von Karthago in
O93 typisch pseudoisidorische Einfügungen, die in V630 fehlen
(s. Text)
P9629 ist komplex zusammengesetzt. Hier interessiert
vorerst der zweite Teil der Handschrift (ab f. 48), der zusammen mit
seiner Fortsetzung in Paris Bibl. nat. lat. 1557 den im 9.
Jahrhundert geschriebenen Teil III einer A1-Version der Falschen
Dekretalen enthält.
N442 repräsentiert die sogenannte Cluny-Version. Die Handschrift steht in engem Zusammenhang mit der Fälscherwerkstatt (vgl. Karl-Georg Schon, Eine Redaktion der pseudoisidorischen Dekretalen aus der Zeit der Fälschung, DA 34, 1978, S. 500-511). und präsentiert eine sehr gute Textqualität. Auch hier handelt es sich um eine Arbeitshandschrift.
Paris Bibl. nat. lat. 9629 scheint in seinem ersten Teil eine A/B-Handschrift zu überliefern, während der zweite Teil der Handschrift vom Textbestand her zur Klasse A1 zu rechnen ist, textlich aber auch Spuren von A/B aufweist. Ob dies auf Kontamination einer A1-Handschrift mit einer A/B-Überlieferung zurückzuführen ist oder ob wir es mit einer Zwischenstufe zwischen A1 und A/B zu tun haben, wird noch zu klären sein. Auch die Handschrift Eton College 97 überliefert in ihren beiden Dekretalenteilen einen A/B-Text (der Konzilienteil ist der einer Hispana Gallica Augustodunensis und zwar in sehr ursprünglicher Form).
Da alle vier genannten Formen der Fälschung bereits mit handschriftlichen Zeugen aus dem dritten Viertel des 9. Jahrhunderts vorliegen, wird man damit rechnen müssen, dass alle vier Formen in dem Sinne authentisch (sit venia verbo) sind, dass sie alle gleichermaßen unmittelbar auf die Fälscher selbst zurückgehen. Immerhin ist es auffällig, dass zu einem so frühen Zeitpunkt schon so viele verschiedene Versionen in Umlauf waren. Es hat bis etwa zum 11. Jahrhundert – also etwa 200 Jahre – gedauert, bis weitere Versionen hinzukamen. Hinsichtlich der Kurzversion (Hinschius-Klasse A2) kommt hinzu, dass in dem unmittelbar auf die Praefatio folgenden gefälschten Briefwechsel zwischen Damasus und Aurelius von Karthago (Stücke 2 und 3 der nachfolgenden Texte) von einer angeblich von Papst Damasus zusammengetellten Sammlung von Papstbriefen der Nachfolger des Apostels Petrus bis zum Beginn des Pontifikats von Damasus die Rede ist, die Damasus angeblich auf Bitte des Aurelius von Karthago erstellt haben soll - also einer Sammlung, die genau dem Umfang der Kurzversion der Falschen Dekretalen entspricht. Ein anderer Zweck als eben diese Sammlung - also die Kurzversion der Falschen Dekretalen - zu legitimieren, ist in dem Briefwechsel nicht zu erkennen. Hinsichtlich A1 und A/B spricht überdies die unterschiedliche Verfälschungsintensität (s. oben) für den Urprung beider Klassen in der pseudoisidorischen Werkstatt.
Für die echten Stücke der Falsche Dekretalen werden zusätzlich folgende Handschriften herangezogen:
Für
Texte aus der Collectio Dionysio-Hadriana:
Berlin Deutsche
Staatsbibliothek Hamilton 132 (B132). Diese Handschrift stammt aus
Corbie und zeigt deutliche Spuren der Benutzung durch die
pseudoisidorische Werkstatt. Die ursprüngliche Hadriana
(geschrieben in der ab-Schrift Corbies) ist - vielleicht noch vor der
Mitte des 9. Jahrhunderts - in karolingischer Minuskel zu einer nur
in dieser Handschrift überlieferten Sonderform der Hispana
Gallica Augustodunensis umgearbeitet und ergänzt
worden.
Außerdem finden sich viele Merkzeichen derjenigen Art am
Rande,
die denen, die K. Zechiel-Eckes (Ein Blick in Pseudoisidors
Werkstatt, Francia 28/1, 2001, S. 37ff.) in anderen
Corbie-Handschriften nachgewiesen hat, die von Pseudoisidor
nachweislich benutzt wurden
Für Texte aus der Hispana-Tradition werden neben der Berliner Hamilton Handschrift die Hispana Gallica des Cod. Wien Österr. Nationalbibliothek 411 (Hispana Gallica), sowie der im 9. Jahrhundert in Corbie entstandene Vat. lat. 1341 (wie die Hamilton Handschrift Hispana Gallica Augustodunensis) herangezogen. Außerdem überliefert auch die Handschrift Eton College 97 in ihrem Konzilienteil eine von Vat. lat. 1341 etwas abweichende und der Hispana Gallica regelmäßig näher stehende Form der Hispana Gallica Augustodunensis. Da diese Handschrift für den normannisch-insularen Traditionsstrang ohnehin heranzuziehen ist, wird die Hispana Gallica Augustodunensis in der Edition implizit mitediert werden.
Der Text liegt nunmehr vollständig vor. Er richtet sich grundsätzlich nach Handschriftenklasse A1 (O93 bzw. A367 und P9629). Andere Handschriften wurden zur Texterstellung herangezogen, so weit A1 offensichtlich unsinnige Lesarten bietet und diese nicht von wenigstens zwei weiteren Überlieferungssträngen gedeckt sind. Nichtsdestoweniger hat der Text noch vorläufigen Charakter. Über manche Lesarten wird letztlich erst nach der Quellenanalyse zu entscheiden sein. Die Rubriken, die keineswegs (wie Hinschius meinte) ein Charakteristikum der Kurzversion darstellen, sind in den Text integriert (jeweils mit Angaben, in welchen Handchriften sich die jeweilige Rubrik findet).
Wie oben dargelegt haben die Fälscher offenbar ihr Werk in mehreren Versionen veröffentlicht. A1 enthält dabei den umfassendsten Text. Die Auswahl einer anderen Version der Fälschungen hätte dazu geführt, dass die Leitklasse u.U. mehrfach hätte gewechselt werden müssen, so dass ein Text entstanden wäre, der so jedenfalls nicht überliefert ist und vermutlich auch nie existiert hat. Zechiel-Eckes hat in Francia 28/1, 2001, S. 69 gezeigt, dass sich bei dem von ihm ebd, S. 71ff. edierten 2. Brief des Papstes Iulius an die orientalischen Bischöfe über 99 % des Textes sichern lassen, wenn man der Übereinstimmung von wenigstens drei der vier aus der Werkstatt der stammenden Klassen A1, A/B, A2 und Cluny-Version folgt. Die hier gewählte Methode, A1 stets dann zu folgen, wenn A1 nicht unsinnige Lesarten bietet, führt im Ergebnis zu kaum einem anderen Resultat. Es kann somit einstweilen dahingestellt bleiben, welcher der vier aus der Werkstatt stammenden Klassen die zeitliche Priorität zukommt. Zechiel-Eckes’ Vermutung, dass der Kurzversion A2 diese Priorität zuzuerkennen sei, ist zwar aufgrund der großen Quellennähe von A2 jedenfalls in diesem Brief verführerisch, doch stehen dieser Annahme auch erhebliche Schwierigkeiten entgegen. So kennen wir A2-Handschriften aus dem 9. Jahrhundert (Rom Bibl. Vallicelliana D.38 und Ivrea Bibl Capitolare LXXXIII), die in einigen Punkten Anzeichen einer Ableitung aus einer Handschrift der Langversion (A1 oder Cluny) aufweisen (Nummerierung einzelner Briefe nach dem nur in der Langversion überlieferten und nur dort auch sinnvollen Inhaltsverzeichnis zu Teil III der Falschen Dekretalen). Eine Entscheidung der Frage wird - vielleicht - möglich sein, wenn der Text der Falschen Dekretalen insgesamt konstituiert ist. Auch hier bleiben im Übrigen die Ergebnisse der Studien zur Kurzversion durch Zechiel-Eckes abzuwarten.
Der Text ist orthographisch vereinheitlicht. Fußnoten zu Textvarianten sind mit fortlaufenden Zahlen nummeriert. Rein orthographische Abweichungen sind nicht vermerkt.
Zur besseren Benutzbarkeit und Überprüfbarkeit sind in den HTML-Texten jeweils am Anfang und Ende jedes Stücks die genauen handschriftlichen Fundstellen angegeben; Seiten- bzw. Spaltenwechsel in den Handchriften sind in <...> im Text vermerkt; Die Kapiteleinteilung und -zählung der ed. Hinschius ist mit "(H. ...)" im Text angegeben. Hinweise auf etwaige Korrekturen sind selbstverständlich willkommen.