Deutsche ワbersetzung der Version 3, 29. Juni 2007
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter http://www.gnu.org/licenses/gpl.html.
Deutsche ワbersetzung: Peter Gerwinski, 5.7.2007
Dies ist eine inoffizielle deutsche ワbersetzung der GNU General Public License, die nicht von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsg?ltige Festlegung der Bedingungen f?r die Weitergabe von Software, die der GNU GPL unterliegt; dies leistet nur der englische Originaltext. Wir hoffen jedoch, da? diese ワbersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
This is an unofficial translation of the GNU General Public License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for software that uses the GNU GPL—only the original English text of the GNU GPL does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the GNU GPL better.
Deutsche ワbersetzung der Version 3, 29. Juni 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielf舁tigen und unver舅derte Kopien zu verbreiten; トnderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese ワbersetzung ist kein rechtskr臟tiger Ersatz f?r die englischsprachige Originalversion!
Die GNU General Public License – die Allgemeine ヨffentliche GNU-Lizenz – ist eine freie Copyleft-Lizenz f?r Software und andere Arten von Werken.
Die meisten Lizenzen f?r Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu ver舅dern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ver舅dern. Sie soll sicherstellen, da? die Software f?r alle ihre Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License f?r den gr??ten Teil unserer Software; sie gilt au?erdem f?r jedes andere Werk, dessen Autoren es auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie k?nnen diese Lizenz auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen ヨffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, da? Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und daf?r etwas zu berechnen, wenn Sie m?chten), die M?glichkeit, da? Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen, da? Sie die Software 舅dern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden d?rfen und da? Sie wissen, da? Sie dies alles tun d?rfen.
Um Ihre Rechte zu sch?tzen, m?ssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software ver舅dern: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – m?ssen Sie an die Empf舅ger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie m?ssen sicherstellen, da? auch die Empf舅ger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten k?nnen. Und Sie m?ssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, sch?tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielf舁tigen, zu verbreiten und/oder zu ver舅dern.
Um die Entwickler und Autoren zu sch?tzen, stellt die GPL dar?berhinaus klar, da? f?r diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen erfordert die GPL, da? modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden, damit Probleme mit der modifizierten Software nicht f舁schlicherweise mit den Autoren der Originalversion in Verbindung gebracht werden.
Manche Ger舩e sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der Hersteller diese M?glichkeit hat. Dies ist grunds舩zlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Anwender zu sch?tzen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte mi?br舫chliche Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet pers?nlicher Gebrauchsgegenst舅de statt – also genau dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen, diese Praxis f?r diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu sch?tzen.
Schlie?lich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, da? Patente die Entwicklung und Anwendung von Software f?r allgemein einsetzbare Computer einschr舅ken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, da? Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt propriet舐 zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, da? Patente nicht verwendet werden k?nnen, um das Programm nicht-frei zu machen.
Es folgen die pr艘isen Bedingungen f?r das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
„Diese Lizenz“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.
Mit „Urheberrecht“ sind auch urheberrecht臧nliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.
„Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtlich sch?tzbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angeredet. „Lizenznehmer“ und „Empf舅ger“ k?nnen nat?rliche oder rechtliche Personen sein.
Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte Version“ des fr?heren Werks oder als auf dem fr?heren Werk „basierendes“ Werk bezeichnet. Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu „propagieren“ bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, f?r die man, wenn unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen w?rde, ausgenommen das Ausf?hren auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), ?ffentliches Zug舅glichmachen und in manchen Staaten noch weitere T舩igkeiten. Ein Werk zu „?bertragen“ bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten erm?glicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer ?ber ein Computer-Netzwerk ohne ワbergabe einer Kopie ist keine ワbertragung.
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang, da? sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, da? keine Garantie f?r das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gew臧rt wird), da? Lizenznehmer das Werk gem葹 dieser Lizenz ?bertragen d?rfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Men?, dann erf?llt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.
Der „Quelltext“ eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die f?r Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. „Objekt-Code“ bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die f?r eine spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebr舫chlich ist.
Die „Systembibliotheken“ eines ausf?hrbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente geh?rt, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschlie?lich dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu k?nnen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, f?r die eine Implementation als Quelltext ?ffentlich erh舁tlich ist. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine gr??ere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausf?hrbare Werk l舫ft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des f?r die Ausf?hrung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.
Der „korrespondierende Quelltext“ eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den vollst舅digen Quelltext, der ben?tigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im Falle eines ausf?hrbaren Werks) den Objekt-Code auszuf?hren und um das Werk zu modifizieren, einschlie?lich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivit舩en. Er schlie?t jedoch nicht die Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erh舁tliche freie Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. T舩igkeiten durchzuf?hren, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enth舁t der korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext geh?renden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.
Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
Alle unter dieser Lizenz gew臧rten Rechte werden gew臧rt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erf?llt sind. Diese Lizenz erkl舐t ausdr?cklich Ihr uneingeschr舅ktes Recht zur Ausf?hrung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausf?hren eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an.
Sie d?rfen betroffene Werke, die Sie nicht ?bertragen, uneingeschr舅kt erzeugen, ausf?hren und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie d?rfen betroffene Werke an Dritte ?bertragen f?r den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv f?r Sie durchzuf?hren oder Einrichtungen f?r Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuf?hren, vorausgesetzt, Sie erf?llen alle Bedingungen dieser Lizenz f?r das ワbertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke f?r Sie anfertigen oder ausf?hren, m?ssen dies ausschlie?lich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, au?erhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich gesch?tzten Materials anzufertigen.
ワbertragung ist in jedem Fall ausschlie?lich unter den unten aufgef?hrten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unn?tig.
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen erf?llt, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschr舅kt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk ?bertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Aus?bung der von dieser Lizenz gew臧rten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigef?hrt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschr舅ken, um Ihre Rechtsanspr?che oder Rechtsanspr?che Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
Sie d?rfen auf beliebigen Medien unver舅derte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, ?bertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk ver?ffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, da? diese Lizenz und s舂tliche gem葹 §7 hinzugef?gten Einschr舅kungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empf舅gern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie d?rfen f?r jede ?bertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie d?rfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
Sie d?rfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die n?tigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und ?bertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von §4, vorausgesetzt, da? Sie zus舩zlich alle im folgenden genannten Bedingungen erf?llen:
Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabh舅gigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein gr??eres Programm zu bilden, in oder auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich f?r sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschr舅ken, als dies die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht daf?r, da? diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.
Sie d?rfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und ?bertragen – vorausgesetzt, da? Sie au?erdem den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz ?bertragen auf eine der folgenden Weisen:
Sie ?bertragen den Objekt-Code dadurch, da? Sie Zugriff auf eine daf?r vorgesehene Stelle gew臧ren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zus舩zliche Kosten. Sie m?ssen nicht von den Empf舅gern verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn es sich bei der f?r das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der gleichwertige Kopierm?glichkeiten unterst?tzt – vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabh舅gig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, da? dieser lange genug bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu gen?gen.
Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der ワbertragung des Werks als Objekt-Code nicht miteinbezogen zu werden.
Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt“, womit ein materieller pers?nlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise f?r den pers?nlichen oder famili舐en Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was f?r den Einbau in eine Wohnung hin entworfen oder daf?r verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsf舁le als erfa?t gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erh舁t, bezeichnet „normalerweise einsetzen“ eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse, unabh舅gig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt tats臘hlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da? er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabh舅gig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.
Mit „Installationsinformationen“ f?r ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschl?ssel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuf?hren. Die Informationen m?ssen ausreichen, um sicherzustellen, da? das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gest?rt wird aus dem einzigen Grunde, weil Modifikationen vorgenommen worden sind.
Wenn Sie Objekt-Code gem葹 diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell f?r den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts ?bertragen und die ワbertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empf舅ger ?bergeht (unabh舅gig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), m?ssen dem gem葹 diesem Paragraphen mit?bertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die M?glichkeit beh舁t, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schlie?t keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates f?r ein Werk bereitzustellen, das vom Empf舅ger modifiziert oder installiert worden ist, oder f?r das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflu?t oder wenn sie die Regeln und Protokolle f?r die Kommunikation ?ber das Netzwerk verletzt.
Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in ワbereinstimmung mit diesem Paragraphen ?bertragen werden, m?ssen in einem ?ffentlich dokumentierten Format vorliegen (f?r das eine Implementation in Form von Quelltext ?ffentlich zug舅glich ist), und sie d?rfen keine speziellen Passw?rter oder Schl?ssel f?r das Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
„Zus舩zliche Genehmigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz erg舅zen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zus舩zliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als w舐en sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zul舖sig ist. Wenn zus舩zliche Genehmigungen nur f?r einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zus舩zlichen Genehmigungen.
Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks ?bertragen, d?rfen Sie, wenn Sie es w?nschen, jegliche zus舩zliche Genehmigungen von dieser Kopie oder jedem Teil der Kopie entfernen. (Zus舩zliche Genehmigungen d?rfen so verfa?t sein, da? sie in bestimmten F舁len, wenn Sie das Werk modifizieren, entfernt werden m?ssen.) Sie d?rfen Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzuf?gen und f?r das Sie das Urheberrecht besitzen oder in entsprechender Form gew臧ren d?rfen, mit zus舩zlichen Genehmigungen ausstatten.
Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz d?rfen Sie f?r Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzuf?gen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes erg舅zen:
Alle anderen hinzugef?gten einschr舅kenden Bedingungen werden als „zus舩zliche Einschr舅kungen“ im Sinne von §10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuz?glich einer weiteren Bedingung, die eine zus舩zliche Einschr舅kung darstellt, d?rfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine zus舩zliche Einschr舅kung enth舁t, aber die Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, d?rfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzuf?gen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, da? die zus舩zlichen Einschr舅kungen bei einer derartigen Relizensierung oder ワbertragung verfallen.
Wenn Sie einem betroffenen Werk in ワbereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen hinzuf?gen, m?ssen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zus舩zlichen Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf, wo die Zus舩zlichen Bedingungen zu finden sind.
Zus舩zliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschr舅kungen, d?rfen in Form einer separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. Anforderungen gelten in jedem Fall.
Sie d?rfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdr?cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschlie?lich aller Patentlizenzen gem葹 §11 Abs. 3).
Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vor?bergehend, solange nicht bzw. bis der Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdr?cklich und endg?ltig k?ndigt, und (b) dauerhaft, sofern es der Rechteinhaber vers舫mt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.
Dar?berhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, wenn au?erdem dies das erste Mal ist, da? Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (f?r jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Hinweises einstellen.
Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen f?r dasselbe Material gem葹 §10 zu erhalten.
Um eine Kopie des Programms auszuf?hren, ist es nicht erforderlich, da? Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschlie?lich als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Daten?bertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen zu k?nnen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen nichts au?er dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu ver舅dern. Diese Handlungen versto?en gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk ver舅dern oder propagieren, erkl舐en Sie Ihr Einverst舅dnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese T舩igkeiten erlaubt.
Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk ?bertragen, erh舁t der Empf舅ger automatisch vom urspr?nglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuf?hren, zu ver舅dern und zu propagieren – in ワbereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht daf?r verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine „Organisations-Transaktion“ ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle ?ber eine Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, ?bertragen wird, oder sie ist die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt, erh舁t jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erh舁t, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorg舅ger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorg舅ger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.
Sie d?rfen keine zus舩zlichen Einschr舅kungen bzgl. der Aus?bung der unter dieser Lizenz gew臧rten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise d?rfen Sie keine Lizenzgeb?hr oder sonstige Geb?hr f?r die Aus?bung der unter dieser Lizenz gew臧rten Rechte verlangen, und Sie d?rfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenanspr?che in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da? irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon verletzt wurde.
Ein „Kontributor“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte Werk bezeichnen wir als die „Kontributor-Version“ des Kontributors.
Die „wesentlichen Patentanspr?che“ eines Kontributors sind all diejenigen Patentanspr?che, die der Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die durch irgendeine Weise des gem葹 dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausf?hrens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt w?rden. Dies schlie?t keine Patentanspr?che ein, die erst als Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entst?nden. F?r den Zweck dieser Definition schlie?t "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen f?r ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.
Jeder Kontributor gew臧rt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und geb?hrenfreie Patentlizenz gem葹 den wesentlichen Patentanspr?chen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und au?erdem auszuf?hren, zu modifizieren und zu propagieren.
In den folgenden drei Abs舩zen ist eine „Patentlizenz“ jedwede ausdr?ckliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine ausdr?ckliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen“ bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschlie?en, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.
Wenn Sie ein betroffenes Werk ?bertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext nicht f?r jeden zum Kopieren zur Verf?gung gestellt wird – kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und ?ber einen ?ffentlich zug舅glichen Netzwerk-Server oder andere leicht zug舅gliche Mittel –, dann m?ssen Sie entweder (1) daf?r sorgen, da? der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verf?gbar gemacht wird oder (2) daf?r sorgen, da? Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz f?r dieses spezielle Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, da? die Patentlizenz auf nachgeordnete Empf舅ger ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen sein“ bedeutet, da? Sie tats臘hliches Wissen dar?ber haben, da? – au?er wegen der Patentlizenz – Ihre ワbertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empf舅ger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen w?rden, deren G?ltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.
Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk ?bertragen oder durch Vermittlung einer ワbertragung propagieren, und Sie gew臧ren einigen Empf舅gern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren, Modifizieren und ワbertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gew臧rte Patentlizenz automatisch auf alle Empf舅ger des betroffenen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem G?ltigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz gew臧rten Rechte nicht einschlie?t, wenn sie die Aus?bung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtaus?bung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie d?rfen ein betroffenes Werk nicht ?bertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software gesch臟tlich t舩ig ist, gem葹 dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma? Ihrer Aktivit舩 des ワbertragens des Werks basieren, und gem葹 dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gew臧rt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen ?bertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) haupts臘hlich f?r und in Verbindung mit spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. M舐z 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.
Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschlie?t oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gem葹 anwendbarem Patentrecht zust?nde.
Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu?, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umst舅de nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m?glich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu ?bertragen, dann d?rfen Sie als Folge das Programm ?berhaupt nicht ?bertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, denen Sie das Programm ?bertragen haben, eine Geb?hr f?r die weitere ワbertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die ワbertragung des Programms zu verzichten.
Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu ?bertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, §13, die sich auf Interaktion ?ber ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kombination als solche anwendbar.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ?berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License ver?ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenw舐tigen entsprechen, k?nnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da? es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer „oder jeder sp舩eren Version“ (“or any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp舩eren Version, die von der Free Software Foundation ver?ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k?nnen Sie eine beliebige Version w臧len, die je von der Free Software Foundation ver?ffentlicht wurde.
Es besteht keinerlei Gew臧rleistung f?r das Programm, soweit dies gesetzlich zul舖sig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best舩igt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verf?gung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gew臧rleistung, weder ausdr?cklich noch implizit, einschlie?lich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gew臧rleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit f?r einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez?glich Qualit舩 und Leistungsf臧igkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f?r notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
In keinem Fall, au?er wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder ?bertragen hat, Ihnen gegen?ber f?r irgendwelche Sch臈en haftbar, einschlie?lich jeglicher allgemeiner oder spezieller Sch臈en, Sch臈en durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgesch臈en, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie?lich – aber nicht beschr舅kt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden m?ssen, oder dem Unverm?gen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter ?ber die M?glichkeit solcher Sch臈en unterrichtet worden war.
Sollten der o.a. Gew臧rleistungsausschlu? und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem葹 lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am n臘hsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerkl舐ung oder Haftungs?bernahme bei.
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da? es vom gr??tm?glichen Nutzen f?r die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und ver舅dern kann.
Um dies zu erreichen, f?gen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den Gew臧rleistungsausschlu? m?glichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei die „Copyright“-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollst舅digen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 3 of the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]Dieses Programm ist freie Software. Sie k?nnen es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation ver?ffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem葹 Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder sp舩eren Version.
Die Ver?ffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da? es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FワR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.
F?gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktive Befehle in einem Terminal entgegennimmt, sorgen Sie daf?r, da? es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
[Programm] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type ‘show w’.
This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type ‘show c’ for details.
Auf Deutsch:
[Programm] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] F?r dieses Programm besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" f?r Details ein.
Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben d?rfen; geben Sie "show c" f?r Details ein.
Die hypothetischen Kommandos „show w
“ und
„show c
“ sollten die entsprechenden Teile
der GNU-GPL anzeigen. Nat?rlich k?nnen die von Ihnen verwendeten
Kommandos auch anders lauten; f?r ein Programm mit graphischer
Benutzeroberfl臘he werden Sie sicherlich eine
„About-Box“ verwenden.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Urheberrechteverzicht f?r das Programm unterschreiben lassen. F?r weitere Informationen dar?ber und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen, siehe http://www.gnu.org/licenses/.
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung Ihres Programms in propriet舐e Programme. Wenn Ihr Programm eine Funktionsbibliothek ist, dann kann es sinnvoller sein, das Linken propriet舐er Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn dies Ihre Absicht ist, sollten Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden. Lesen Sie aber bitte vorher http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html.
* * *
Copyright-Notiz des englischsprachigen Orignals:
Copyright notice above.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Verbatim copying and distribution of this entire article is
permitted in any medium without royalty provided this notice is
preserved.
ワbersetzung:
Copyright-Notiz siehe oben.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist geb?hrenfrei gestattet, diesen Artikel als Ganzes und
unver舅dert in beliebigen Medien zu kopieren und weiterzugeben,
sofern dieser Hinweis erhalten bleiben.